Vorentscheidung zur Vermögensfrage

Informationsblatt zur Vermögensfrage der gegenwärtigen Kirchengemeinden und Pfarreien der Zukunft:

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Hintergrundinfo / Begriffe

Jede „Pfarrei“ muss, um (vermögens-)rechtlich handlungsfähig zu sein, Rechtspersönlichkeit erlangen.

  • Für den kirchlichen Rechtsbereich erhält sie diese Rechtspersönlichkeit gemäß can. 515 §3 CIC mit ihrer Errichtung durch den Bischof.
    ⇒ „Pfarrei“
  • Für den weltlichen („zivilen“) Rechtsbereich muss sie nach geltendem Staatskirchenrecht durch den Bischof zusätzlich noch als eine Körperschaft öffentlichen Rechts errichtet werden.
    ⇒ „Kirchengemeinde“

Eine Pfarrei – eine Kirchengemeinde

Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg

Konkret sieht der Vorschlag vor, die gegenwärtigen Kirchengemeinden sowie die Kirchengemeindeverbände als Rechtsform abzulösen. An ihre Stelle tritt für jede Pfarrei der Zukunft eine Kirchengemeinde. Der Generalvikar erläutert: „Dieser Ansatz folgt den Grundlinien der Synode. So wie wir uns für die Pastoral vorstellen, dass die Menschen in den weiten Räumen netzwerkartig zusammenarbeiten, so möchten wir auch bei den finanziellen Fragen die Menschen vor Ort in der Verantwortung lassen und sie in diesen Fragen unterstützen.“ Von Plettenberg sieht unter anderem zwei Vorteile: Die Pfarrer werden von Verwaltungsaufgaben entlastet. Und von Seiten des Bistums kann die bisherige Verwaltungsunterstützung für eine kleinteilige Struktur durch ein neues System ersetzt werden, das mehr Qualität bei geringeren Kosten ermöglicht.

Der genaue Weg zu diesem Modell werde jetzt erarbeitet. Es sollen unter anderem Regeln festgelegt werden, nach denen die Vermögensinteressen der gegenwärtigen Kirchengemeinden und der Pfarreien der Zukunft ausbalanciert werden. Auch sollen die gegenwärtigen Kirchengemeinden etwa ‚ihrem‘ Vermögen Herkunft und Bestimmung ein Stück weit mitgeben können.

Von Plettenberg betont, man habe auch die Möglichkeit geprüft, zunächst lediglich die bestehenden Kirchengemeindeverbände aufzulösen und zu jeder Pfarrei der Zukunft einen neuen zu bilden. Bei diesem Modell wären die bisherigen Kirchengemeinden als Rechtsform erhalten geblieben und hätten erst auf längere Sicht freiwillig oder aus wirtschaftlicher Not nach und nach fusionieren können. „Uns ist bewusst, dass dieser Ansatz auf den ersten Blick vielleicht eine größere Akzeptanz finden würde“, sagt von Plettenberg. „Aber er würde eine konsequente Umsetzung der Synode verhindern. Die Kirchengemeinden (zur Begriffsklärung siehe Infokasten) wären von der Pfarrei der Zukunft abgekoppelt worden. Dauerkonflikte um die Verteilung der Ressourcen würden entstehen; zudem müssten wir zwei Verwaltungssysteme parallel betreiben.“

Unterstützt wird die Bistumsleitung in ihrem Vorschlag von den Dechanten des Bistums sowie dem Kirchensteuerrat. Der Vorschlag wird derzeit unter anderem den Pfarrern und Verwaltungsräten im Bistum bekannt gemacht. Am 24. November tagen dann erneut die diözesanen Räte mit der Bistumsleitung zur Raumgliederung und der Vermögensfrage. Im Anschluss daran entscheidet Bischof Dr. Stephan Ackermann.