Bei einem Todesfall stürzt Vieles auf die Angehörigen ein. Zahlreiche Entscheidungen müssen in dieser Ausnahmesituation getroffen werden.
Wenn ein Angehöriger zuhause oder im Krankenhaus gestorben ist, können Sie sich sofort im Pfarrhaus melden. Der Pfarrer (oder auch der Klinikpfarrer) wird bemüht sein, unverzüglich zu Ihnen zu kommen, um mit Ihnen für den Verstorbenen zu beten und Ihnen beizustehen.
Wenn es um den Termin der Beisetzung geht, so müssen verschiedene Interessen berücksichtigt werden. Das ist sicherlich nicht immer einfach. Wenn Sie sich dafür entscheiden sollten, als Erstes den Bestatter zu sich zu rufen, so muss der von Ihnen gewünschte Termin für die Beisetzung umgehend mit dem Pfarrer bzw. dem Pfarrbüro Illingen abgesprochen werden, da der Pfarrer mehrere Pfarreien zu betreuen hat. Er muss sehr häufig Termine mehrerer Beerdigungen koordinieren und kann auch aus dienstlichen Gründen nicht jeden Termin möglich machen.
Einen Tag vor der Beerdigung findet i.d.R. für den Verstorbenen das „Totengebet“ statt, da es ein Anliegen jeder christlichen Gemeinde ist, für ihr verstorbenes Gemeindemitglied zu beten. Im Anschluss an das Totengebet oder an einem anderen Tag im Vorfeld der Beerdigung besteht die Möglichkeit zu einem Gespräch mit dem Pfarrer.
Am Tag der Beerdigung findet um 15.00 Uhr ein Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle statt, im Anschluss daran erfolgt die Beisetzung. Sollten an einem Tag zwei Beerdigungen sein, dann findet der Trauergottesdienst mit anschließender Beisetzung des zuerst gemeldeten Sterbefalls um 15.00 Uhr statt. Die Angehörigen des zweiten Sterbefalls finden sich bereits um 13.30 Uhr auf dem Friedhof zur Verabschiedung ein. Das gemeinsame Sterbeamt für alle in einer Woche Verstorbenen feiern wir in der darauffolgenden Woche montags abends um 19.00 Uhr. Der Ort des Sterbeamts (eine der drei Pfarrkirchen) richtet sich nach dem Verstorbenen, der als Erstes in der Woche beigesetzt wird. Die bisher geübte Praxis von Totengebet, 30er Amt und Jahrgedächtnis wird unverändert beibehalten.