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Freitag, 16. Februar 2018

Grundgerüst für eine Neuausrichtung des kirchlichen Lebens

Bischof Ackermann gibt Raumgliederung des Bistums als Vorlage für Anhörung frei

Trier – Bischof Dr. Stephan Ackermann hat die Raumgliederung des Bistums Trier nun als Vorlage für die formale Anhörung freigegeben. Nach der offenen Rückmeldephase von März bis November 2017 und einer abschließenden Beratung mit den diözesanen Räten sowie Vertretungen von Gruppierungen und Einrichtungen im Bistum hatte der Bischof sich eine Bedenkzeit genommen, um den Vorschlag genau zu prüfen und die Rückmeldungen aus dem Bistum zu studieren. Denn die Verantwortung für eine derart große Reform liegt letztlich beim Bischof. Dabei habe er auch viel erfahren „von den Erwartungen und Sorgen, die die Gläubigen vor Ort mit den Pfarreien der Zukunft verbinden“, sagt Ackermann in einem Interview in dem Newsletter, mit dem die Karte am 16. Februar veröffentlicht wurde.

Der Bischof erklärt, er habe in seinem Arbeitszimmer Karten aufgehängt und sei etwa mit GoogleMaps durch die Räume „gefahren“, um die Wege nachzuvollziehen, die sich in den neuen Räumen ergeben. „Und jetzt kann ich sagen: Nach den angelegten Kriterien ist die Zahl 35 plausibel. Dieser Raumzuschnitt lässt uns auf die Zukunft hin handlungsfähig bleiben und kann ein Grundgerüst für eine Neuausrichtung des kirchlichen Lebens sein, wie es der Synode vorschwebt.“

Im Vergleich zur am 24. November 2017 veröffentlichten Karte hat Bischof Ackermann einige Änderung vorgenommen: die bisherige Pfarrei Sevenich möchte er der Pfarrei der Zukunft (PdZ) Oberwesel zuordnen; die Pfarrei Faid mit ihrer Filiale Dohr wird künftig zur PdZ Cochem/Zell gehören; die Pfarrei Binsfeld wird der PdZ Bitburg zugeordnet und die Pfarreien Waxweiler und Lambertsberg zur PdZ Prüm. Eine weitere Änderung betrifft die bisherige Pfarreiengemeinschaft Mittlere Mosel, die der Pfarrei der Zukunft Wittlich zugeordnet wird. „Das entspricht dem deutlichen Votum der örtlichen Räte“, betont Ackermann. Noch nicht entschieden ist die Frage der künftigen Verwaltungssitze der Pfarreien, der sogenannten Pfarrorte.

Die nun vorliegende Karte ist die Grundlage für die formale Anhörung, die noch vor der offiziellen Errichtung der neuen Pfarreien erfolgen muss. Die Anhörung startet voraussichtlich Anfang 2019. Neben der Frage der territorialen Gliederung werden auch die künftige Rätestruktur sowie die Gestaltung der Vermögensverwaltung in den Pfarreien der Zukunft Gegenstand des Verfahrens sein. Derzeit arbeiten dazu Teilprozess- und Arbeitsgruppen. Die großen Veränderungen von der jetzigen Gliederung hin zu den Pfarreien der Zukunft mache aber auch konkret, was Papst Franziskus in der Enzyklika Evangelii Gaudium über die Pfarrei sage, erklärt der Bischof: „Für den Papst ist gemäß dem Kirchenrecht die Pfarrei keine starre Struktur, sondern vielfältig formbar und auf die jeweilige kirchliche Situation hin anzupassen. Wo das geschieht, wirkt die Pfarrei evangelisierend und zeigt, wie die Kirche ‚inmitten der Häuser ihrer Söhne und Töchter lebt‘.“ Damit das gelinge, brauche es von allen ehren- und hauptamtlich Aktiven „innere Beweglichkeit“ und „missionarische Kreativität“, sagt Ackermann. Er hofft, dass alle Beteiligten „mit Offenheit auf die neuen Räume zugehen und damit auf eine neue Weise, Pfarrei zu sein“. Dazu solle auch die bevorstehende Erkundungsphase helfen.

Alle Informationen zur Gliederung der Pfarreien der Zukunft sind unter www.bistum-trier.de/raumgliederung zu finden; dort steht auch der Newsletter zum Download bereit.

(JR)